ArchivWare vom 23. Dez. 2021 - Impffähigkeit erst nachweisen

ArchivWare vom 23. Dezember 2021: „Wenn Sie allergisch gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind“, darf Comirnaty nicht angewendet werden. So, oder so ähnlich steht es auch in den Packungsbeilagen der anderen sogenannten Impfstoffe gegen SarS-Cov-2. Aber wie genau verlaufen die Beratungsgespräche in den Impfzentren, den Impfstraßen oder beim Hausarzt auf der gesamten Welt tatsächlich? Welcher Arzt kennt die medizinische Geschichte des zu Impfenden so gut, welcher Arzt kennt die Inhaltstoffe, die modifizierte Messenger RNA, die verschiedenen Lipide so genau, dass er bedenkenlos spritzen kann. Viele Menschen machen sich Sorgen und wollen nicht zu einer Verabreichung der Stoffe gedrängt werden, denn sie wissen nicht, ob sie impffähig sind. Ihnen will der Sozialunternehmer Markus Bönig für 17,49 € (mindester Satz der GOÄ für ein Gutachten) ihre vorläufige Impfunfähigkeit bescheinigen, bis allergologisch nachgewiesen ist, dass die Stoffe für sie unbedenklich sind. Informationen unter UPDATE nach Rückmeldungen von HörerInnen: Dieses Gutachten wurde von manchen Arbeitgebern nicht akzeptiert. Foto: Lachs / “Lachse kennen keine Grenzen.“ Markus Bönig #Corona #Impfung #Impfpflicht #Impffähigkeit #Allergie #Impfunfähigkeit #RadioMünchen​ Radio München ​ Radio München ist eine gemeinnützige Unternehmung. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen. GLS-Bank IBAN: DE65 4306 0967 8217 9867 00 BIC: GENODEM1GLS Bitcoin Cash (BCH): qqdt3fd56cuwvkqhdwnghskrw8lk75fs6g9pqzejxw Bitcoin (BTC): 3G1wDDH2CDPJ9DHan5TTpsfpSXWhNMCZmQ Ethereum (ETH): 0xB41106C0fa3974353Ef86F62B62228A0f4ad7fe9