Nächster Sieg gegen Strack-Zimmermann. Lobbypuppe der Tötungsindutrie

Lobbypuppe der Tötungsindustrie ging als Meinugsfreiheit beim AG Minden durch, der Richter sah noch nicht mal einen Anfangsverdachts für eine Straftat. Meinungsfreiheit Art.5 Grundgesetz!