24-01-31 Neuerungen des Gebudeenergiegesetz (GEG)

as Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Nutzung von erneuerbaren Energien in Gebäuden zu erhöhen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der nationalen Klimaziele zu leisten. Hier sind die wesentlichen Neuerungen und Änderungen zusammengefasst: Erneuerbare Energien in Neubauten: Seit dem 1. Januar 2024 müssen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sind längere Übergangsfristen vorgesehen, um eine bessere Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung zu ermöglichen​​. Kommunale Wärmeplanung: Diese ist ein zentrales Element des GEG und soll Bürgern sowie Unternehmen Informationen über vorhandene und zukünftige Möglichkeiten zur Wärmeversorgung in ihrer Gemeinde bieten. Großstädte müssen bis Mitte 2026 und kleinere Städte bis Mitte 2028 entsprechende Pläne vorlegen​​. Übergangslösungen und Förderungen: Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und bei Defekten repariert werden. Für den Austausch von Heizungen, die nicht mehr repariert werden können, sieht das GEG pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen vor. Zudem werden Investitionen in Heizungssysteme, die auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigen, staatlich gefördert​​. Technologieoffene Gestaltung: Die Regelungen des GEG sind technologieoffen konzipiert, sodass verschiedene Systeme zur Erfüllung der Anforderungen genutzt werden können, beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Hybridlösungen in Kombination mit erneuerbaren Gasen​​. Pflichten bei Erneuerung und Modernisierung: Für Bestandsgebäude gibt es bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen, insbesondere bei größeren Modernisierungsmaßnahmen. Beispielsweise müssen neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Auch sind Vorgaben für die Dämmung der obersten Geschossdecke zu beachten​​. Anreize für energetische Sanierung: Die KfW fördert energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, wie den Standard “KfW-Effizienzhaus 40“, der einen erheblich geringeren Primärenergiebedarf als gesetzlich gefordert vorsieht. Diese Förderungen sind auch für Neubauten verfügbar, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen​​. Zusammenfassend leistet das GEG 2024 einen wesentlichen Beitrag zum Umstieg auf eine klimafreundlichere und nachhaltigere Energieversorgung in Gebäuden, mit dem Ziel, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen.