Deutscher Staatsangehriger - -Gelber Schein

Die Deutsche Staatsangehörigkeit, auch Deutsche Reichsangehörigkeit, Deutsche Staatsbürgerschaft oder Deutsche Reichsbürgerschaft genannt, kennzeichnet die Angehörigkeit von Deutschen als natürliche Personen zum rechtsfähigen, aber derzeit handlungsunfähigen Staat namens Deutsches Reich. Von 1871 bis 1933 waren deutsche Staatsangehörige Angehörige der jeweiligen deutschen Bundesstaaten. Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit fußen im wesentlichen auf dem „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ vom 22. Juli 1913 (RGBl. 1913 S. 583), der „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 und dem dazu in Ergänzung stehenden Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935. Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit“ verabschiedet, um zuvor erfolgte „Einbürgerungen, die nicht als erwünscht anzusehen waren“ und die willkürlich während der Zeit der sogenannten Weimarer Republik vorgenommen wurden, im Inter