OVG Mnster: Neues Urteil ermglicht dem Verfassungsschutz weitere berwachung der AfD

OVG Münster: Neues Urteil ermöglicht dem Verfassungsschutz weitere Überwachung der AfD Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Montag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD rechtmäßig als “rechtsextremistischen Verdachtsfall“ eingestuft hat. Nach der Lektüre der in der Pressemitteilung veröffentlichten Begründung des Urteils bleibt ein ganz anderer Verdacht. Meinungsartikel dazu: Quelle: RT DE